Gebührensatzung für die Mediothek Diepholz
Auf Grund der §§ 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 366) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 191), hat der Rat der Stadt Diepholz in seiner Sitzung am 30. September 2010 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Die Mediothek Diepholz ist eine öffentliche Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Diepholz. Durch die Bereitstellung von Medien und medienbezogener Dienstleistungen dient sie der Informationsversorgung, der schulischen, beruflichen und wissenschaftlichen Bildung und Forschung, dem lebenslangen Lernen, der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung, der Leseförderung und aktiven Freizeitgestaltung. Die Benutzung ist im Rahmen dieser Satzung und der gesondert erlassenen Benutzungsordnung grundsätzlich jedermann gestattet. Für Schulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Kirchen und eingetragene Vereine gelten besondere Verleihbedingungen. Sie sind von der Gebührenpflicht befreit.
§ 2 Gebühren und Auslagen
Gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises können Medien für folgende Zeiten kostenlos ausgeliehen werden:
- Bücher 28 Tage
- Audiovisuelle Medien 7 Tage
- Zeitschriften 14 Tage
- Videospiele & Brettspiele 14 Tage
Im Übrigen werden für die Benutzung der Mediothek einschließlich der sonstigen aufgeführten Leistungen Gebühren und Auslagen nach dem Kostentarif erhoben, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 3 Kostenpflichtiger
Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen sind die Personen verpflichtet, die Leistungen der Mediothek in Anspruch nehmen, bei nicht voll Geschäftsfähigen deren/dessen gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter.
§ 4 Entstehung der Kostenpflicht
Die Kostenpflicht entsteht mit Vollendung des Gebührentatbestandes und wird sofort fällig.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Diepholz, den 30. September 2010
Dr. Schulze, Bürgermeister
Kostentarif
zur Gebührensatzung (§ 2) für die Mediothek Diepholz vom 30. September 2010
Tarif-Nr. | Gegenstand | Euro |
1 * | Jahresgebühr für den Leseausweis Bei Vorlage des Diepholz-Passes | 15,00 7,50 |
2 | Jahresgebühr für Partnerausweis zu Tarif-Nr. 1 Bei Vorlage des Diepholz-Passes | 5,00 2,50 |
3 | Auszubildende und Wehrpflichtige über 18 Jahre bei Vorlage eines Ausweises Bei Vorlage des Diepholz-Passes | 5,00 2,50 |
4 | 6-Wochen-Ausweis | 2,50 |
5 | Gebühr bei Überschreitung der Leihfrist je Medium und Ausleihtag | 0,25 zzgl. Portokosten bei Mahnung |
6 | Ersatzausstellung von Benutzerausweisen | 3,00 |
7 | Ersatzausstellung für maschinenlesbares Etikett (Barcode) | 3,00 |
8 | Bezug von Medien im auswärtigen Leihverkehr je Medium incl. Benachrichtigung | 2,00 |
9 | Vorbestellungen, Benachrichtigungen | 0,00 |
10 | Fotokopien und Ausdruck DIN A 4 je Seite (schwarz-weiß) | 0,15 |
11 | Fotokopien und Ausdruck DIN A 3 je Seite (schwarz-weiß) | 0,30 |
* Zu Ziffer 1: Personen unter 18 Jahren, Schüler und Studenten erhalten den Leseausweis kostenlos. |